Kälteleitungen sicher befestigen

Was bei der Isolierung zu beachten ist

Bei der Installation von Rohrleitungssystemen gilt es, spezifische Anforderungen zu erfüllen – insbesondere bei Kälte- und Klimaanwendungen. Der energieaufwendige Prozess der Kälteerzeugung bedarf einer Minimierung der Energieverluste im Verteilernetz. Daher stellt eine effiziente Isolierung ein sehr wichtiges Kriterium dar. 


Effizient isolieren

Die Isolierung sollte möglichst durchgängig und geschlossen als Streckenisolierung ausgeführt werden, damit die Kälteleitungen möglichst keine Wärme von außen aufnehmen. Gleichzeitig sollte ein Tauwasserausfall verhindert werden, um korrosionsbedingte Schäden wirksam auszuschließen.


Tauwasserausfall:
Bei einer Raumtemperatur von 20 Grad und einer relativen Feuchte von 50 Prozent fällt bereits bei einer Oberflächentemperatur von 9,3 Grad Celsius Tauwasser aus. 
In den meisten Fällen kommt bei der Streckenisolierung eine diffusionsdicht verklebte spezielle Kautschukisolierung wie zum Beispiel MypoTHERM® zum Einsatz. Fachgerecht geplant und verlegt bietet die Isolierung den notwendigen Schutz vor tauwasserbedingter Korrosion und sorgt für eine effiziente Isolierwirkung.

Jede Durchdringung oder Zerstörung der Kautschukhülle würde zur Kältebrücke und im Resultat zu Tauwasseraustritt führen. Aus diesem Grund sollte ein besonderes Augenmerk auf der Rohraufhängung liegen. Die thermische Entkopplung der Rohraufhängung von der Leitung verhindert Schäden am Rohrleitungssystem und dessen Befestigung. Ideal eignen sich hierfür MÜPRO Iso-Schellen. Sie lassen sich formschlüssig mit der Streckenisolierung verkleben und erfüllen alle geforderten Normen und Richtlinien. Eine brandschutzkonforme Ausführung ist ebenfalls möglich.

Normen und Richtlinien zur Isolierung von Kältesystemen

Die Berücksichtigung gesetzlicher Normen und Richtlinien garantiert eine fachgerechte Ausführung isolierter Kältesysteme nach dem aktuellen Stand der Technik. Besondere Anforderungen werden an die Befestigung von Kälteleitungssystemen gestellt, beispielsweise zur thermischen Entkopplung der Rohraufhängung. Diese ist in folgenden Normen geregelt.

DIN 4140

  • Sie regelt die die Ausführung von Kälte- und Wärmedämmungen an betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der technischen Gebäudeausrüstung: Rohrleitungen, Heizungs- Lüftungs-, Klima- sowie Kalt- und Warmwasseranlagen. 
  • Gemäß dieser Norm (Absatz 8.5) ist bei Kältedämmungen eine direkte, nicht dämmende Verbindung zwischen der Leitung und seiner Befestigung zu vermeiden, um „Wärmebrücken“ zu verhindern, die Installation einer Isolierung zwischen Leitung und Befestigungspunkt ist verbindlich. 
  • Die zu verwendenden Isoliermaterialien sind ebenfalls in der DIN beschrieben (Tabelle 3: Stoffe für Stützkonstruktionen und Auflager bei Kältedämmungen (Anhaltswerte)). 
  • Darüber hinaus regelt die Norm auch die Anbindung an die Streckenisolierung und weitere zu beachtende Punkte für die Isolierung von Rohrleitungssystemen.


AGI Arbeitsblätter Q03, Q05 und Q152

  • Die Arbeitsblätter bündeln das aktuelle Fachwissen. Sie haben Normcharakter, sind die Grundlage für Genehmigungsverfahren und sorgen für größere Planungssicherheit. 
  • Herausgeber der Arbeitsblätter ist die Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.
  • AGI Arbeitsblatt Q 03 beinhaltet das Fachwissen zu Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen: Ausführung von Wärme- und Kältedämmungen.
  • AGI Arbeitsblatt Q 05 beschäftigt sich mit der Konstruktion betriebstechnischer Anlagen: Grundlagen, Planung, Anforderungen an die Schnittstellen zwischen Anlagenteilen und Dämmung.
  • AGI Arbeitsblatt Q 152 regelt Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen sowie den Schutz gegen Durchfeuchten.


Energieeinsparverordnung (EnEV) 

  • Die EnEV sieht die Dämmung von Rohrleitungen, Armaturen, Rohrhalterungen sowie allen weiteren Anlagenteilen vor. 
  • Ziel der EnEV ist es, Energieverluste zu verhindern.
  • Die Verordnung beinhaltet Standardanforderungen für die Herstellung eines effizienten Energiebedarfs in Gebäuden (Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude).
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